Aktuelles

Informationsanlass Gemeindefusion vom Dienstag, 22. Mai 2012
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SlowUp Solothurn-Buechibärg vom 10. Juni 2012
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Wahlbüro

 

Schriftliche Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen

Bei der schriftlichen Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
  • Der Stimmrechtsausweis ist immer persönlich und mit Kugelschreiber zu unter­zeich­nen.
  • Wahl- und Stimmzettel sind ungültig, wenn diese mit Bleistift ausgefüllt werden.
  • Die Teilnahme an der Wahl ist nur gültig, wenn Stimmrechtsausweis und Wahlzet­tel im Originalcouvert abgegeben werden.
  • Das Couvert ist mit der Post zuzustellen oder bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag um 18 Uhr, im Briefkasten der Präsidentin oder Präsidenten des Wahlbüros, zu deponieren.
 


Neue Öffnungszeiten Wahlbüro

Neu ist das Wahlbüro nur noch von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
 
Das Wahlbüro

 


 

 
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