|
Schriftliche Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen
Bei der schriftlichen Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
- Der Stimmrechtsausweis ist immer persönlich und mit Kugelschreiber zu unterzeichnen.
- Wahl- und Stimmzettel sind ungültig, wenn diese mit Bleistift ausgefüllt werden.
- Die Teilnahme an der Wahl ist nur gültig, wenn Stimmrechtsausweis und Wahlzettel im Originalcouvert abgegeben werden.
- Das Couvert ist mit der Post zuzustellen oder bis spätestens am Samstag vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag um 18 Uhr, im Briefkasten der Präsidentin oder Präsidenten des Wahlbüros, zu deponieren.
Neue Öffnungszeiten Wahlbüro
Neu ist das Wahlbüro nur noch von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Das Wahlbüro
|
|
|
Verwaltung der Festbänke
Die Festbänke werden ab sofort durch Ueli Schlup verwaltet. Reservationen nimmt Ueli Schlup gerne entgegen.
Ueli Schlup-Bieli
Landwirt
Hauptstrasse 32
4587 Aetingen
Telefon: 032 661 11 81
Der Gemeinderat
|
|
|
|
|
|